Liebe Eltern,
wir unterstützen Sie und Ihre Kinder gerne durch kostenlose Ferienangebote und kostenlose Ferienfreizeiten für Kinder in Trier.
In unseren kostenlosen Ferienfreizeiten schenken wir den Kindern eine sinnvolle Freizeitbeschäftigung in den Ferien. Bei unseren täglichen Aktivitäten erkunden wir gemeinsam die Region Trier, probieren unterschiedliche Freizeitangebote für Kinder in Trier aus und werden gemeinsam mit unseren Künstlerinnen kreativ.
Aktuell: Ferienfreizeit in den Sommerferien
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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Ferienfreizeiten des KRASS e.V. am Standort Trier
Stand: 03.07.2026
I. Zustandekommen des Vertrags
In dem Bereitstellen des Online-Anmeldeformulars zur Ferienfreizeit ist noch kein Antrag auf Vertragsschluss zu sehen.
Die Erziehungsberechtigten geben einen Antrag auf Vertragsschluss mit KRASS e.V. durch Absenden des Anmeldeformulars ab.
KRASS e.V. Trier kann den Antrag auf Vertragsschluss durch Versand einer Bestätigungs-E-Mail an die Erziehungsberechtigten annehmen.
Mit der Bestätigungs-E-Mail kommt der Vertrag zwischen KRASS e.V. und den Erziehungsberechtigten zustande.
II. Entgelte und Zahlung
Für die Teilnahme an der Ferienfreizeit zahlen die Erziehungsberechtigten gemäß ihrer finanziellen Möglichkeiten einen Teilnahmebeitrag, den sie aus den gestaffelten Preisen im Online-Anmeldeformular selbst wählen.
Sie erteilen entweder eine Zahlungsautorisierung an KRASS e.V. und KRASS e.V. zieht den Teilnahmebeitrag in dem Fall, dass die Eltern eine Zusage für die Teilnahme ihres Kindes an der Ferienfreizeit erhalten haben, vor Beginn der Ferienfreizeit per Lastschrift ein.
Oder sie überweisen den Teilnahmebeitrag bis spätestens sieben Tage vor Beginn der Ferienfreizeit nach Zahlungsaufforderung durch KRASS e.V. auf ein Bankkonto des KRASS e.V. in Trier. Sollte die Zahlung nicht fristgerecht eingegangen sein, steht KRASS e.V. ein Sonderkündigungsrecht zu.
Auf die Möglichkeiten zur Beantragung von Leistungen des Programms „Bildung und Teilhabe“ weisen wir ausdrücklich hin.
III. Leistungen
KRASS e.V. bietet in der im Anmeldeformular angegeben Woche eine Ferienfreizeit für Kinder mit Tagesaktivitäten ohne Übernachtung an. Es gelten die Betreuungszeiten aus dem Anmeldeformular. Verpflegung ist nicht inklusive; die Teilnehmenden werden gebeten, sich während der Freizeit auf eigene Kosten selbst zu verpflegen.
IV. Aufsicht
Während der vertraglichen Betreuungszeiten werden die Kinder durch die Mitarbeitenden von KRASS e.V. beaufsichtigt. Die Aufsichtspflicht vor Beginn und nach Ende der Betreuungszeiten obliegt den Erziehungs- bzw. Sorgeberechtigten.
V. Kein gesetzliches Widerrufsrecht
Es besteht gemäß § 312g II Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht.
VI. Keine Erstattung des Teilnahmebeitrags im Fall der Absage oder Abwesenheit eines Teilnehmenden
Kann ein Teilnehmer an einzelnen Tagen nicht an der Ferienfreizeit teilnehmen, kann der Teilnahmebeitrag nicht, auch nicht anteilig zurückgefordert werden.
Kann ein Teilnehmer kurzfristig an der gesamten Ferienfreizeit nicht teilnehmen, wird der Teilnahmebeitrag anteilig (tageweise, siehe ausgewiesene Kosten pro Tag im Anmeldeformular aus dem selbst gewählten Preis) unter der Voraussetzung erstattet, dass der frei gewordene Platz rechtzeitig vor Beginn der Ferienfreizeit an einen anderen Teilnehmer vergeben werden konnte.
VII. Ausschluss von der Ferienfreizeit wegen grober oder regelmäßiger Regelverstöße und ansteckender Krankheiten
Die Teilnehmenden haben den Anweisungen unserer Betreuungskräfte grundsätzlich Folge zu leisten und sich gegenüber den anderen Teilnehmenden rücksichtsvoll zu verhalten.
Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen gegen die Gruppenregeln, bei Verhalten, das die Sicherheit anderer gefährdet, oder in dem Fall, dass ein Teilnehmer eine ansteckende Krankheit hat, kann der Teilnehmer von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden.
Ein Ausschluss kann gleichfalls erfolgen, wenn im Einzelfall die erforderliche Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten ausbleibt.
Eine Entscheidung darüber trifft die Vereinsstandortleitung in Abstimmung mit den Betreuerinnen der Ferienfreizeit.
Eine Erstattung der Teilnahmegebühr erfolgt in diesem Fall grundsätzlich nicht.
VIII. Versicherung und Haftung
KRASS e.V. haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung von Kleidung und persönlichen Gegenständen der Teilnehmenden, soweit gesetzlich zulässig.
Bei Eintritt eines Schadensfalles sind die privaten Versicherungen der Teilnehmenden (Haftpflicht-, Kranken- oder Unfallversicherung) in Anspruch zu nehmen.
KRASS e.V. haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit seiner Mitarbeitenden.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt. Hiervon unberührt bleibt die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften.
IX. Absage der Ferienfreizeit aus zwingenden Gründen
KRASS e.V. ist bei zwingenden Gründen berechtigt, die Ferienfreizeit abzusagen oder abzubrechen. Derartige Absagen können auf Grund höherer Gewalt, zur Sicherheit der Teilnehmenden, bei Ausbruch ansteckender Krankheiten und epidemischen oder organisatorischen Lagen erfolgen. In einem derartigen Fall wird der Teilnahmebeitrag gänzlich oder ggf. anteilig (tageweise) erstattet.
X. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet und nur für die Durchführung der Ferienfreizeit verwendet, soweit keine gesetzliche Verpflichtung oder ausdrückliche Einwilligung vorliegt.
Kostenlose Osterferienfreizeit für Kinder 2026
Eine erlebnisreiche Woche liegt hinter unseren 12 Teilnehmenden. Wir haben Pizza gebacken, waren bouldern, wandern, im Kino, haben eine Stadtrallye unternommen und gemalt. Seht selbst!
Danke an unsere KRASSen Mitwirkenden, die das Programm liebevoll vorbereitet und die Kinder betreut haben! 💚
















