KRASS e.V. (Düsseldorf) besteht satzungsgemäß aus zwei Organen. Dem Vorstand und der Mitgliederversammlung. Der Vorstand besteht aus einem Vorsitzenden und dessen Vertreter, einem Kassenwart und einem Pressewart. Die Mitgliederversammlung wird einmal jährlich einberufen.
Um administrative Aufgaben zu bewältigen, die dem Düsseldorfer Verein als Zentrale obliegen, haben wir alle anfallenden Aufgaben in sechs Arbeitsbereiche untergliedert:
Bei den KRASS vor Ort-Standorten kann dieses Organisationsschema jedoch abweichen. Die Arbeit in den Standorten wird von ihren Leitern jeweils optimal an die örtlichen und personellen Rahmenbedingungen angepasst.
Hier können Sie unseren Jahresbericht, die Satzung und die Selbstverpflichtungserklärung herunterladen.
Unsere Selbstverpflichtungserklärung