Herbstferien 2026: Social-Media-Ferienfreizeit für Jugendliche ab 13 Jahren

Wann? Herbstferien, 05.10.2026 – 09.10.2026 von 10 bis 16 Uhr

Wo? im Media:FORUM an der Römerbrücke

Wer? Jugendliche ab 13 Jahren

Kosten: Zahl, was du kannst – solidarischer Teilnahmebeitrag nach eigenem Ermessen

Verpflegung: vegetarisches Mittagessen inklusive

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Weitere Informationen

Ihr erstellt hochwertigen Content für Social Media unter professioneller Anleitung. Außerdem erfahrt ihr, wie ihr euch sicher in sozialen Netzwerken bewegt. Ganz nebenbei lernt ihr das Media:FORUM als Ort der Medienvielfalt und der medialen Teilhabe kennen. Konkret dürft ihr euch freuen auf:

  • Fotoworkshop mit dem Smartphone, Einführung ins Podcasten, Einführung in Videodreh und -schnitt
  • Spannende Workshops rund um Social Media, z. B. Deep Fakes, Schönheitsideale, Digital Detox
  • Zeit für Kreativität: Ihr erstellt Inhalte für Social Media nach euren eigenen Ideen

Hinweis für Teilnehmende aus Trier-Nord:
Wir holen euch auf Wunsch morgens in Trier-Nord ab und begleiten euch zum Media:FORUM, wo das Programm stattfindet.

per Online-Formular möglich:

Veranstalter: KRASS e.V. Kulturelle Bildung für Kinder und Jugendliche und Media:FORUM Trier

Unterstützer: Mit freundlicher finanzieller Unterstützung der Stadtjugendpflege Trier

I. Zustandekommen des Vertrags 

In dem Bereitstellen des Online-Anmeldeformulars zur Ferienfreizeit ist noch kein Antrag auf Vertragsschluss zu sehen. 

Die Erziehungsberechtigten geben einen Antrag auf Vertragsschluss  mit KRASS e.V. durch Absenden des Anmeldeformulars ab. 

KRASS e.V. Trier kann den Antrag auf Vertragsschluss durch Versand einer Bestätigungs-E-Mail an die Erziehungsberechtigten annehmen. 

Mit der Bestätigungs-E-Mail kommt der Vertrag zwischen KRASS e.V. und den Erziehungsberechtigten zustande. 

II. Entgelte und Zahlung

Für die Teilnahme an der Ferienfreizeit zahlen die Erziehungsberechtigten gemäß ihrer finanziellen Möglichkeiten einen Teilnahmebeitrag, den sie aus den gestaffelten Preisen im Online-Anmeldeformular selbst wählen. 

Sie überweisen den Teilnahmebeitrag bis spätestens sieben Tage vor Beginn der Ferienfreizeit nach Zahlungsaufforderung durch KRASS e.V. auf ein Bankkonto des KRASS e.V. in Trier. Sollte die Zahlung nicht fristgerecht eingegangen sein, steht KRASS e.V. ein Sonderkündigungsrecht zu. 

Auf die Möglichkeiten zur Beantragung von Leistungen des Programms „Bildung und Teilhabe“ weisen wir ausdrücklich hin.

III. Leistungen

KRASS e.V. bietet in der im Anmeldeformular angegeben Woche eine Ferienfreizeit für Jugendliche mit Tagesprogramm ohne Übernachtung an. Es gelten die Betreuungszeiten aus dem Anmeldeformular. Ein Mittagessen ist inklusive.

IV. Aufsicht

Während der vertraglichen Betreuungszeiten werden die Teilnehmenden durch die Mitarbeitenden von KRASS e.V. beaufsichtigt. Die Aufsichtspflicht vor Beginn und nach Ende der Betreuungszeiten obliegt den Erziehungs- bzw. Sorgeberechtigten.

V. Kein gesetzliches Widerrufsrecht 

Es besteht gemäß § 312g II Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht. 

VI. Keine Erstattung des Teilnahmebeitrags im Fall der Absage oder Abwesenheit eines Teilnehmenden 

Kann ein Teilnehmer an einzelnen Tagen nicht an der Ferienfreizeit teilnehmen, kann der Teilnahmebeitrag nicht, auch nicht anteilig zurückgefordert werden. 

Kann ein Teilnehmer kurzfristig an der gesamten Ferienfreizeit nicht teilnehmen, wird der Teilnahmebeitrag unter der Voraussetzung erstattet, dass der frei gewordene Platz rechtzeitig vor Beginn der Ferienfreizeit an einen anderen Teilnehmer vergeben werden konnte.

VII. Ausschluss von der Ferienfreizeit wegen grober oder regelmäßiger Regelverstöße und ansteckender Krankheiten

Die Teilnehmenden haben den Anweisungen unserer Betreuungskräfte grundsätzlich Folge zu leisten und sich gegenüber den anderen Teilnehmenden rücksichtsvoll zu verhalten. 

Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen gegen die Gruppenregeln, bei Verhalten, das die Sicherheit anderer gefährdet, oder in dem Fall, dass ein Teilnehmer eine ansteckende Krankheit hat, kann der Teilnehmer von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden. 

Ein Ausschluss kann gleichfalls erfolgen, wenn im Einzelfall die erforderliche Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten ausbleibt. 

Eine Entscheidung darüber trifft die Vereinsstandortleitung in Abstimmung mit den Betreuerinnen der Ferienfreizeit. 

Eine Erstattung der Teilnahmegebühr erfolgt in diesem Fall grundsätzlich nicht.

VIII. Versicherung und Haftung

KRASS e.V. haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung von Kleidung und persönlichen Gegenständen der Teilnehmenden, soweit gesetzlich zulässig. 

Bei Eintritt eines Schadensfalles sind die privaten Versicherungen der Teilnehmenden (Haftpflicht-, Kranken- oder Unfallversicherung) in Anspruch zu nehmen. 

KRASS e.V. haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit seiner Mitarbeitenden. 

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt. Hiervon unberührt bleibt die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften.

IX. Absage der Ferienfreizeit aus zwingenden Gründen

KRASS e.V. ist bei zwingenden Gründen berechtigt, die Ferienfreizeit abzusagen oder abzubrechen. Derartige Absagen können auf Grund höherer Gewalt, zur Sicherheit der Teilnehmenden, bei Ausbruch ansteckender Krankheiten und epidemischen oder organisatorischen Lagen erfolgen. In einem derartigen Fall wird der Teilnahmebeitrag gänzlich oder ggf. anteilig (tageweise) erstattet. 

X. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet und nur für die Durchführung der Ferienfreizeit verwendet, soweit keine gesetzliche Verpflichtung oder ausdrückliche Einwilligung vorliegt.